Recht der Informationstechnologien

Rechtsanwältin Susanne Sandten hat ihre Qualifikation auf dem Gebiet des Rechtes der Informationstechnologien (IT-Recht) durch die erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltskurs nachgewiesen. Schwerpunktmäßig bearbeitet sie Fälle auf den Gebieten

  • Softwarevertragsrecht,
  • Datenschutz und Datensicherheit

und als Schnittstelle zum Arbeitsrecht:
Fragen der

  • Internetnutzung am Arbeitsplatz,
  • E-Mail am Arbeitsplatz sowie die
  • Gestaltung einer Betriebsvereinbarung als Normierung von betrieblichen Regeln im Bereich des IT-Rechts.

Beratungen für Onlineshops gehören ebenso zum Fachgebiet wie Fragen des Rechtes an einer Domain.

Sie ist aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Bonner Anwaltverein, die sich unter anderem mit der Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für Anwälte, Unternehmen und Bürger beschäftigt.