Recht der Informationstechnologien
Rechtsanwältin Susanne Sandten hat ihre Qualifikation auf dem Gebiet des Rechtes der Informationstechnologien (IT-Recht) durch die erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltskurs nachgewiesen. Schwerpunktmäßig bearbeitet sie Fälle auf den Gebieten
- Softwarevertragsrecht,
- Datenschutz und Datensicherheit
und als Schnittstelle zum Arbeitsrecht:
Fragen der
- Internetnutzung am Arbeitsplatz,
- E-Mail am Arbeitsplatz sowie die
- Gestaltung einer Betriebsvereinbarung als Normierung von betrieblichen Regeln im Bereich des IT-Rechts.
Beratungen für Onlineshops gehören ebenso zum Fachgebiet wie Fragen des Rechtes an einer Domain.
Sie ist aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Bonner Anwaltverein, die sich unter anderem mit der Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für Anwälte, Unternehmen und Bürger beschäftigt.