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Sozialversicherungs­recht - Mein Leistungskatalog

Insbesondere die mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Fragestellungen des Sozialversicherungsrechts gehören zum Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Hierzu gehören, neben Fällen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, auch Arbeitsunfälle, langandauernde Erkrankungen und die Schwerbehinderung.

Für Arbeitgeber wird sie auch bei Nachforderungsbescheiden nach einer Betriebsprüfung tätig.

Als Anwältin hat sie die Möglichkeit Ihre Akte einzusehen und mit sachkundigen Argumenten die Behörde dazu zu bringen, sich genauer mit Ihrem Fall zu befassen. Selbstverständlich unterstützt sie Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche im Klageverfahren vor dem Sozialgericht oder dem Verwaltungsgericht.

Als Anwältin dient Frau Sandten ausschließlich den Interessen der Mandanten und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Gerne arbeitet sie dabei mit Verbänden zusammen, wenn es dem Mandanten nützt.

Rechtsanwältin Susanne Sandten ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein, der Deutschen Parkinson Vereinigung, der Gesellschaft für den Sozialen Fortschritt und dem Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie.

Rechtsanwältin Susanne Sandten berät Sie bei Fragen bezüglich
  • Krankengeld,
  • Pflegestufe,
  • Verletztengeld,
  • Rente,
  • Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
  • Arbeitslosengeld,
  • Eingliederungshilfe

und vertritt Sie u.a. in Verfahren gegenüber der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft, der Rentenversicherung, dem Versorgungswerk, der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jugendamt.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich.

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Wir freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen. Oder rufen Sie uns an 0 228 - 28 32 44.